Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge, welche die Vivo Transport GmbH (Transport, Umzug, Räumung, Möbellift-Vermietung) oder die Vivo Clean GmbH (Wohnungs-, End-, Bauend-, Büro-, Unterhalts- und Spezialreinigungen) mit ihren Kunden abschliessen.
Soweit ein Vertrag mehrere Leistungen umfasst (zum Beispiel kombinierte Umzug-mit-Endreinigung-Pakete), gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB für beide Leistungsteile. Spezifische Bestimmungen für Reinigungsdienstleistungen finden sich zusätzlich im Abschnitt«Reinigungsdienstleistungen Vivo Clean». Im Widerspruchsfall gehen die spezifischen Bestimmungen für Reinigungsdienstleistungen den allgemeinen Bestimmungen vor.
Wo in diesen AGB ohne weitere Spezifizierung von «Vivo» oder «Vivo Transport GmbH» die Rede ist, gelten die entsprechenden Bestimmungen für jenes der beiden Unternehmen, mit dem der jeweilige Auftrag abgeschlossen wurde.
Auftragserstellung
Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Offerten sind 30 Tage gültig.
Der Auftrag hat alle für eine ordentliche Ausführung notwendigen Angaben zu liefern, wie Adresse, Menge, Anzahl und Eigenschaften des Transportguts oder örtliche Verhältnisse am Be- und Entladeort. Zudem hat der Auftraggeber auf die besondere Beschaffenheit des Transportguts hinzuweisen, insbesondere hohe Schadenanfälligkeit oder Gefahrgut oder anderes Gut, das besonderer Behandlung bedarf oder eine Gefahr für die Umwelt, Personen oder andere Güter darstellen kann. So kann der Frachtführer geeignete Massnahmen ergreifen. Dadurch verursachte zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Vom Transport ausgeschlossen sind ohne ausdrückliche Vereinbarung: Tiere, Bargeld, Inhaberpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Feuerwaffen, Munition, Gefahrgut wie Gasflaschen, Treibstoffbehälter, sterbliche Überreste von Menschen und Tieren, Pornografie, illegale Drogen oder sonst illegale Gegenstände.
Transportübernahme im Allgemeinen
Jeder Auftrag setzt voraus, dass normale Zufahrtsverhältnisse herrschen. Die Hauptverkehrsstrassen sowie die Strassen und Wege zu den Be- und Entladeorten müssen für die eingesetzten Transportfahrzeuge befahrbar sein. Bei Vorgärten und dergleichen gelten normale Zufahrtsverhältnisse höchstens 15 Meter Distanz (ungehindert begehbar) zwischen Fahrzeug und Haupteingang sowie den Räumlichkeiten. Korridore, Treppen, Fenster und Ähnliches müssen einen reibungslosen Transport ermöglichen. Ferner wird vorausgesetzt, dass die behördlichen Bestimmungen die Ausführung in der vorgesehenen Weise zulassen.
In allen anderen Fällen erhöht sich der Umzugspreis nach Massgabe des Mehraufwandes.
Rechte und Pflichten der Vivo Transport GmbH
Die Hauptpflicht der Vivo Transport GmbH besteht im Organisieren der angenommenen Aufträge. Die Vivo Transport GmbH ist verpflichtet, angenommene Aufträge vertragsgemäss und mit notwendiger Sorgfalt auszuführen. Darüber hinaus muss die Vivo Transport GmbH bei Unkorrektheit der Objektdaten den Vertrag spätestens 5 Arbeitstage nach Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.
Die Vivo Transport GmbH ist weder verpflichtet, den Inhalt von Transportgefässen oder verpackten Gegenständen der Sendung zu überprüfen, noch Gewichts- oder Masskontrollen vorzunehmen. Die Vivo Transport GmbH ist nicht verpflichtet, die Zweckmässigkeit oder Beförderungssicherheit von Verpackungen zu kontrollieren. Stellt die Vivo Transport GmbH offensichtliche Mängel oder Unklarheiten fest, so weist sie den Auftraggeber unverzüglich darauf hin. Die Vivo Transport GmbH kann in diesem Fall ein Fotoprotokoll aufnehmen.
Die Vivo Transport GmbH hat nur Weisungen des Auftraggebers zu befolgen. Ist ein Dritter weisungsberechtigt, muss das der Vivo Transport GmbH schriftlich mitgeteilt werden.
Treten unterwegs Beförderungshindernisse auf, welche den weiteren Transport verunmöglichen oder unzumutbar machen (gesperrte oder beschädigte Strassen, höhere Gewalt und Ähnliches), so holt sich die Vivo Transport GmbH die Weisung des Weisungsberechtigten ein. Erhält sie innert der nachstehenden Frist keine Weisung, so kann sie nach ihrer Wahl das Transportgut auf Kosten des Auftraggebers auslagern oder eine alternative Route nach ihrer Wahl fahren. Bei grenzüberschreitenden Transporten gilt eine Frist von 1 Stunde, bei nationalen Transporten 30 Minuten. Die gleichen Regeln gelten, wenn der Empfänger das Gut nicht annehmen will oder nicht erreichbar ist (Ablieferungshindernisse).
Die Vivo Transport GmbH ist berechtigt, die Ausführung des übernommenen Auftrages ganz oder teilweise einem Dritten zu übertragen.
Pflichten des Kunden
Der Kunde muss alle für eine ordnungsgemässe Durchführung des Auftrages benötigten Angaben machen. Bei Abweichung zwischen den auf dem Vertrag aufgeführten Angaben und den am Vorort festgestellten Daten kann die Vivo Transport GmbH einen angemessenen Zuschlag verlangen.
Der Auftraggeber hat für die zweckmässige und beförderungssichere Verpackung zu sorgen. Insbesondere sind zerbrechliche Gegenstände so zu verpacken, dass sie gegen die auf einem Transport möglicherweise auftretenden Kräfte ausreichend geschützt sind. Die zerbrechlichen Gegenstände sind gut sichtbar zu kennzeichnen.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeiten zum vereinbarten Zeitpunkt sofort nach dem Eintreffen der Fahrzeuge begonnen werden können. Die Kontrolle, ob alle für den Transport bestimmten Güter geladen und keine Güter mitgenommen werden, die nicht für den Transport bestimmt sind, obliegt einzig dem Auftraggeber.
Der Auftraggeber oder seine Leute sollen keine Arbeiten ausführen, die der Vivo Transport GmbH obliegen, oder diese bei ihren Arbeiten unterstützen. Nehmen der Auftraggeber oder seine Leute dennoch solche Tätigkeiten vor, so tun sie es auf eigenes Risiko und nicht als Hilfspersonen der Vivo Transport GmbH.
Der Auftraggeber ist zur wahrheitsgetreuen Deklaration des Transportgutes verpflichtet und übernimmt gegenüber der Vivo Transport GmbH sowie den Behörden (zum Beispiel Zoll) die volle Verantwortung für seine Deklaration.
Der Auftraggeber hat für die Beschaffung der erforderlichen Zoll-Dokumente besorgt zu sein und ist für die Richtigkeit verantwortlich. Für alle Folgen, die durch Fehlen, verspätete Zustellung und Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Dokumente entstehen, hat der Auftraggeber aufzukommen. Er haftet der Vivo Transport GmbH für alle sich aus der Zoll-Behandlung des Transportgutes ergebenen Auslagen. Die Preise für die Zollabfertigungskosten setzen eine normale Abfertigung voraus. Verlängerte Zollaufenthalte und insbesondere Verhandlungen mit den zuständigen Behörden sind der Vivo Transport GmbH entsprechend zu vergüten. Die Vivo Transport GmbH ist nicht verpflichtet, Frachten, Zölle und Abgaben zu bevorschussen. Sie kann vom Auftraggeber Vorschüsse in der jeweiligen Währung verlangen. Tritt der Frachtführer in Vorlage, so sind ihm Vorlageprovision und Zins sowie ein angemessener Kursverlust zu ersetzen.
Preise
Die Preise werden pauschal oder nach Aufwand berechnet. Dabei sind die Vereinbarungen im Vertrag verbindlich. Lagerungen werden dem Auftraggeber auf ganze Monate berechnet. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer in Schweizer Franken.
Das Anbringen von Beleuchtungskörpern und anderen an das Stromnetz angeschlossenen Apparaten darf gemäss gesetzlichen Bestimmungen nicht durch das Transportpersonal vorgenommen werden. Ausgenommen ist, wenn ein zertifizierter und anerkannter Fachmann durch die Vivo Transport GmbH dazugezogen wird, um die notwendigen Arbeiten auszuführen. Die Kosten dafür werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Bezahlung
Aufträge innerhalb der Schweiz sind vor Antritt des Auftrages bar direkt an den Teamleiter zu bezahlen, ausser es besteht eine besondere Vereinbarung mit der Vivo Transport GmbH. Die Zahlungsfrist bei Rechnungen beträgt 10 Tage.
Bei einer Übersiedlung von der Schweiz ins Ausland oder einer Kundschaft, welche nicht in der Schweiz ansässig ist, müssen 70% des offerierten Betrages per Vorauszahlung beglichen werden, ausser es besteht eine besondere Vereinbarung mit der Vivo Transport GmbH. Der Restbetrag ist nach Beendigung des Auftrages am Zielort bar direkt an den Teamleiter zu bezahlen.
Rücktritt des Auftraggebers
Bei Stornierung eines bereits erteilten Auftrages (Umzug, Reinigung, Entsorgung) behalten wir uns das Recht vor, eine Rechnung zu stellen.
- Stornierung mehr als 14 Tage vor dem geplanten Umzug: 30% des in der Offerte gestellten Betrages
- Rücktritt innerhalb von 48 Stunden: 80% des in der Offerte gestellten Betrages
Die genannten Beträge gelten im Sinne einer Pauschalentschädigung. Das gilt nicht für Terminverschiebungen.
Rücktritt der Vivo Transport GmbH
Die Vivo Transport GmbH kann aus organisatorischen Gründen bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Umzugstag aus dem Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhalten dieser Frist muss sie für die entstandenen Mehrkosten aufkommen.
Haftung
Die Vivo Transport GmbH haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit ihres Personals verursacht worden sind. Vivo Transport GmbH haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi-Geräte, Computer) einer geeigneten Verpackung.
Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten und Ähnlichem haftet die Vivo Transport GmbH nur, wenn deren Ein- und Auspacken durch ihre eigenen oder von ihr beauftragten Hilfspersonen bereitgestellt worden sind.
Die Haftung der Vivo Transport GmbH beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss jeglicher weiterer Ersatzansprüche. Die Haftung der Vivo Transport GmbH beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.
Haftungsausschlüsse
Die Vivo Transport GmbH haftet nicht, soweit nachgewiesen werden kann, dass alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet wurde, um einen Schaden dieser Art zu verhüten, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetroffen wäre.
Die Vivo Transport GmbH ist insbesondere von der Haftung befreit:
- Wenn Verlust, Beschädigung oder Verspätung durch ein Verschulden des Auftraggebers, eine von ihm erteilte Weisung, Mängel oder Beschaffenheit des Umzugsgutes oder durch Umstände verursacht wurde, auf welche die Vivo Transport keinen Einfluss hat
- Wenn besonders gefährliche Sachen oder besonders zerbrechliche Sachen mit grosser Empfindlichkeit brechen oder beschädigt werden
- Wenn Sachen unzweckmässig vom Auftraggeber verpackt wurden
- Wenn das Transportgut verspätet am Entladeort eintrifft, obwohl die Vivo Transport GmbH die gebotene Sorgfalt angewendet hat
- Wenn der Schaden durch höhere Gewalt verursacht wurde
Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet, das Frachtgut direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort zu überprüfen. Im Falle offener Mängel müssen diese unverzüglich dem Teamleiter gemeldet und der Vivo Transport GmbH innert 2 Tagen schriftlich mitgeteilt werden. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.
Reinigungsdienstleistungen Vivo Clean
Die folgenden Bestimmungen gelten ergänzend und vorrangig zu den vorstehenden allgemeinen Bestimmungen für sämtliche Reinigungsdienstleistungen, welche die Vivo Clean GmbH erbringt (Wohnungsreinigung mit Abnahmegarantie, Endreinigung, Bauendreinigung, Büroreinigung, Unterhaltsreinigung, Treppenhausreinigung, Spezialreinigung wie Polster, Teppich, Hochdruck, Glasreinigung).
Leistungsumfang und Festpreis
Reinigungsaufträge werden grundsätzlich zum vereinbarten Festpreis pro Objekt ausgeführt. Der Leistungsumfang wird in der Offerte schriftlich festgehalten. Zusätzliche Leistungen, die im Voraus nicht vereinbart wurden (beispielsweise eine Bauend-Grundreinigung anstelle einer gewöhnlichen Endreinigung wegen unerwarteter Verschmutzungen), werden nach gegenseitiger Absprache separat verrechnet.
Abnahmegarantie bei Endreinigung
Bei Endreinigungen im Rahmen einer Wohnungsabgabe gewährt die Vivo Clean GmbH eine schriftliche Abnahmegarantie. Diese gilt unter folgenden Bedingungen:
- Die Wohnung wird durch die Vivo Clean GmbH gemäss dem branchenüblichen Wohnungsabgabe-Standard gereinigt.
- Bei einer formellen Schlussabnahme durch die Verwaltung oder den Vermieter müssen Beanstandungen, die ausschliesslich die Reinigungsqualität betreffen, der Vivo Clean GmbH innerhalb von 48 Stunden nach der Abnahme schriftlich (per E-Mail an info@vivotransport.ch) mitgeteilt werden, samt schriftlichem Abnahmeprotokoll oder dokumentierten Fotos der beanstandeten Stellen.
- Die Vivo Clean GmbH rückt in diesem Fall innerhalb von 24 Stunden (werktags) zur Nachreinigung der beanstandeten Stellen aus. Diese Nachreinigung ist kostenlos und so oft zu wiederholen wie nötig, bis die Reinigungsleistung den vereinbarten Abgabestandard erreicht.
- Nicht von der Abnahmegarantie umfasst sind Mängel oder Beanstandungen, die nicht die Reinigungsqualität betreffen (beispielsweise bauliche Mängel, fehlende Reparaturen, Schäden an Boden, Wänden, Geräten oder Inventar, Kalkrückstände an Bauteilen, die sich nur durch professionelle Sanierung beheben lassen, oder Mängel aus früheren Reinigungen oder Bewohner-Schäden).
Pflichten des Kunden bei Reinigungsaufträgen
- Die zu reinigende Wohnung oder Fläche muss zum vereinbarten Termin vollständig geräumt und zugänglich sein. Bei kombinierten Räumungs-Reinigungspaketen koordinieren die Vivo Transport GmbH und die Vivo Clean GmbH den Übergang.
- Strom und Wasser müssen während der gesamten Dauer der Reinigung verfügbar sein.
- Der Kunde stellt sicher, dass die Vivo Clean GmbH am vereinbarten Termin Zugang zum Objekt erhält (Schlüsselübergabe oder persönlicher Zutritt).
- Besondere Materialien oder Oberflächen, die einer Spezialbehandlung bedürfen (Naturstein, Antikböden, empfindliche Holzarten, Marmor), sind vor Auftragsbeginn schriftlich zu deklarieren. Andernfalls haftet die Vivo Clean GmbH nicht für Verfärbungen oder Beschädigungen, die durch übliche, dem Material nicht angepasste Reinigungsmittel entstehen.
Haftung der Vivo Clean GmbH
Die Vivo Clean GmbH haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit ihres Personals während der Ausführung des Reinigungsauftrages verursacht worden sind. Die Haftung bemisst sich nach den Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten unter Berücksichtigung des Zeitwerts. Folgeschäden, entgangener Mietzins, Verzögerungsschäden bei der Wohnungsabgabe oder ähnliche indirekte Schäden sind ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Die Vivo Clean GmbH verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personen- und Sachschäden. Auf Wunsch wird der Versicherungsnachweis vor Auftragsbeginn vorgelegt.
Mängelrüge bei Reinigung
Mängel an der Reinigungsleistung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss der Reinigung schriftlich (per E-Mail) zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Reinigungsleistung als ordnungsgemäss erbracht und akzeptiert. Bei Endreinigungen mit Abnahmegarantie gelten die spezifischen Fristen gemäss Abschnitt «Abnahmegarantie bei Endreinigung» vorrangig.
Stornierung von Reinigungsaufträgen
- Stornierung mehr als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei.
- Stornierung 3 bis 7 Tage vor dem Termin: 30 % des offerierten Betrages.
- Stornierung weniger als 72 Stunden vor dem Termin: 60 % des offerierten Betrages.
- Stornierung innerhalb von 24 Stunden oder Nichterscheinen am Termin: 100 % des offerierten Betrages.
Diese Beträge gelten als Pauschalentschädigung und entfallen bei einer Terminverschiebung, sofern diese mindestens 72 Stunden vor dem ursprünglichen Termin schriftlich vereinbart wird.
Zuschläge bei Reinigungsaufträgen
- Wochenende- und Feiertagstermine: Aufschlag 15 %.
- Express-Termine innerhalb 48 Stunden: Aufschlag 20 %.
- Reinigungen ausserhalb der Standardzeiten 07:00–19:00 (Nachtschicht): Aufschlag 25 %.
Zuschläge werden vor Auftragsannahme transparent in der Offerte ausgewiesen.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für die Beurteilung aller zwischen den Vertragsparteien strittigen und sich aus dem Vertrag ergebenen Ansprüche gilt der Sitz des jeweils vertraglich gebundenen Unternehmens (Vivo Transport GmbH beziehungsweise Vivo Clean GmbH) in 8580 Amriswil. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der Regeln über das internationale Privatrecht.
Datenschutz
Die Vivo Transport GmbH und die Vivo Clean GmbH beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG) und treffen die für den Datenschutz in ihrem Verantwortungsbereich erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen. Beide Unternehmen verpflichten ihre Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäss dem Datenschutzgesetz einzuhalten. Detaillierte Angaben zur Datenbearbeitung finden sich in der separaten Datenschutzerklärung.
Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Mai 2026 und behalten Gültigkeit bis zur Veröffentlichung einer neuen Version.